Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
MAKVIS Versicherungsmakler Vitalis Schneider
Vitalis Schneider
Reichenbacher Str. 30
08427 Fraureuth
Tel.: 03761- 88 95 52
E-Mail: info@makvis.de
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-8HMY-4QXL9-29
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
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Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
Im Zuge der Vermittlung bietet Vitalis Schneider eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.